Regeln der Zahnärztekammern zur KFO-Weiterbildung
17 Kammern
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- Baden-Württemberg4 Jahre, Allgemeinjahr im Rahmen der Weiterbildung (§ 2 Abs. 3)Weitere Angaben nach Anmeldung sichtbar
- Bayern4 Jahre (§ 18 Abs. 2), allgemeinzahnärztliches Jahr am Anfang (§ 2 Abs. 6)Weitere Angaben nach Anmeldung sichtbar
- Berlin3 Jahre Vollzeit (180 ECTS) nach 12 Monaten allgemeinzahnärztlicher Vollzeit-TätigkeitWeitere Angaben nach Anmeldung sichtbar
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Zugang zu Young Ortho Network beantragen
Regeln je Kammer im Detail
- BrandenburgDauer nach der AnmeldungWeitere Angaben nach Anmeldung sichtbar
- BremenDauer nach der AnmeldungWeitere Angaben nach Anmeldung sichtbar
- HamburgDauer nach der AnmeldungWeitere Angaben nach Anmeldung sichtbar
- HessenAllgemeinjahr, dann mindestens 3 Jahre VollzeitWeitere Angaben nach Anmeldung sichtbar
- Mecklenburg-VorpommernDauer nach der AnmeldungWeitere Angaben nach Anmeldung sichtbar
- Niedersachsen3 Jahre plus Allgemeinjahr (§ 3 Abs. 1)Weitere Angaben nach Anmeldung sichtbar
- Nordrhein-Westfalen (Nordrhein)3 Jahre insgesamt (§ 8 Abs. 4), kein eigenes AllgemeinjahrWeitere Angaben nach Anmeldung sichtbar
- Nordrhein-Westfalen (Westfalen-Lippe)Allgemeinjahr plus mindestens 3 Jahre (§ 3); 2 Jahre ohne Unterbrechung an einer StätteWeitere Angaben nach Anmeldung sichtbar
- Rheinland-PfalzDauer nach der AnmeldungWeitere Angaben nach Anmeldung sichtbar
- SaarlandDauer nach der AnmeldungWeitere Angaben nach Anmeldung sichtbar
- Sachsen4 Jahre einschließlich Allgemeinjahr (§ 20 Abs. 1)Weitere Angaben nach Anmeldung sichtbar
- Sachsen-AnhaltDauer nach der AnmeldungWeitere Angaben nach Anmeldung sichtbar
- Schleswig-HolsteinDauer nach der AnmeldungWeitere Angaben nach Anmeldung sichtbar
- ThüringenDauer nach der AnmeldungWeitere Angaben nach Anmeldung sichtbar